Klassische Trainings bieten nicht mehr genügend Schutz

Mitarbeitende sind immer komplexer werdenden Angriffen ausgesetzt!

Das IT Sicherheits­Training für Ihre Mitarbeiter

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyber-Bedrohungen durch effektives IT Awareness Training!

Die größte Schwachstelle bei Cyberangriffen ist der Mensch. 91 % aller erfolgreichen Cyberangriffe beginnen durch Phishing!

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyber-Bedrohungen durch effektives IT Awareness Training! Mit unserer Lösung ALBaware bieten wir zielgerichtete Schulungen, die Ihre Mitarbeiter befähigen, Phishing-Angriffe zu erkennen und die IT-Sicherheit effizient zu erhöhen.

Das ganzheitliche Awareness-Training für Sie und Ihr Unternehmen

Mit ALBaware bekommt jeder Mitarbeitende einen eigenen Zugang zur Plattform, in der wir Videos mit Lerninhalten bereitstellen. Es gibt Pflichtinhalte, die der Mitarbeitende in einer festgelegten Zeit anschauen muss und weitere Inhalte, die freiwillig sind. Das Erlernte wird regelmäßig durch Tests abgefragt. Außerdem versenden wir Fake-Phishing-Mails, die der Empfänger erkennen und per Button an uns melden sollte.

Daraus ergibt sich ein persönlicher Score für den Mitarbeitenden, der in einem Report regelmäßig an den Verantwortlichen gesendet wird.

Beispiel Risk Score

Es gibt in Deutschland rechtliche Grundlagen, die Unternehmer verpflichten, regelmäßige Schulungen zur Informationssicherheit durchzuführen. Die relevantesten gesetzlichen Regelungen sind:

Artikel 32: Diese Vorschrift verlangt, dass der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Schulung von Mitarbeitern zur Informationssicherheit.
 
Artikel 39: Der Datenschutzbeauftragte muss für die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter sorgen.

Das BDSG ergänzt die DSGVO und enthält spezifische Anforderungen für den Datenschutz in Deutschland. Auch hier wird die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit betont.

§ 8a BSIG: Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme zu vermeiden. Dies umfasst auch Schulungen.

Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, insbesondere solche, die als Kritische Infrastrukturen gelten, Maßnahmen zur IT-Sicherheit zu ergreifen, was auch regelmäßige Schulungen einschließt.

§ 12 ArbSchG: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dies schließt auch den Bereich der Informationssicherheit ein.